Kosten

Prozesskostenhilfe 

Wo es nur geht, beantragen wir für Sie staatliche Beihilfen.
Speziell kommt hier die Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Betracht. 


Rechtschutzversicherung 

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, rechnen wir gerne mit dieser ab. Wir kümmern uns darum, dass diese unsere Kosten übernimmt. Sie können gerne mit uns vereinbaren, dass wir nur für Sie tätig werden sollen, wenn Ihre Rechtschutzversicherung auch wirklich zahlt. 


Beratung 

Wir achten bei der Beratung darauf, Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten und wir informieren Sie immer vorher unverbindlich und kostenlos über die Kosten, die auf Sie zukommen.